Kontakt und Kommunikation
- Wie kann flexiMUSIC am besten kontaktiert werden?
Schriftlich per E-Mail/Kontaktformular oder mündlich im Telefongespräch. SMS/WhatsApp/Signal/Threema etc. werden nicht beachtet.
- Ist die Offerte unverbindlich?
Ja! Allerdings ist bei Kenntnis der wesentlichen Konditionen eine mündliche Zusage seitens der Kund:innen oder deren Bestätigung per E-Mail nach Erhalt der Offerte (Vertragsentwurf) bereits bindend. Im schriftlichen Vertrag werden lediglich noch die detaillierten Infos festgehalten.
- Ab wann ist das Engagement verbindlich?
Sobald bei Kenntnis der wesentlichen Konditionen eine mündliche Zusage seitens der Kund:innen vorliegt oder diese per E-Mail die Offerte (Vertragsentwurf) bestätigen. Nach Vorliegen aller relevanten Informationen wird zusätzlich ein Vertrag in Schriftform abgeschlossen.
- Wozu braucht es einen schriftlichen Vertrag?
Der Vertrag in Schriftform dient einerseits als Absicherung beider Parteien, andererseits auch als Zusammenfassung aller wichtigen Informationen.
- Wann muss die Gage ausbezahlt werden und wo sind die Bankdaten ersichtlich?
Die Gage muss bis spätestens 7 Tage vor dem Event auf dem flexiMUSIC-Bankkonto eingetroffen sein – die Bankdaten stehen im Vertrag.
Equipment und Auftritt
- Wann findet der Aufbau und Soundcheck statt?
Dies hängt von den verschiedenen Formationen ab und ob es Verstärkungstechnik vor Ort hat. In der Regel: Partyband ca. 120 Minuten vor Spielbeginn, alle anderen Formationen ca. 60 Minuten vor Spielbeginn.
- Wie viel Platz benötigt es für den Auftritt?
Solosängerin: min. 4m2
Acoustic Duo: min. 6m2
Acoustic Duo & Streichquintett: min. 20m2
Partyband: min. 16m2 - Braucht es zwingend eine Bühne?
Dies kommt auf den Event darauf an. Bei kleineren Privat-Events können wir uns ebenerdig aufstellen. Bei grösseren Anlässen empfiehlt es sich, eine Bühne (und allenfalls ein Geländer) aufzubauen!
- Bringt flexiMUSIC eine Verstärkungsanlage mit?
Falls erwünscht, ja (siehe Equipment). Bitte beachten Sie, wie viele Personen beschallt werden sollen und ob der Event drinnen oder draussen stattfindet. Je nachdem müsste extern zusätzliche Technik dazu gemietet werden.
- Bringt flexiMUSIC Licht auch mit?
Nein, über eine Lichtanlage verfügen wir nicht. Falls gewünscht, müsste das seitens der Veranstalter:innen organisiert werden. Allerdings haben die normale Raumbeleuchtung oder simple Partylichter (seitens der Kund:innen organisiert) bisher sehr gut funktioniert.
- Wie laut ist das Konzert?
Wir passen uns dem Auftrittsort und den persönlichen Bedürfnissen unserer Kund:innen an. Eine Partyband hat allerdings bereits eine gewisse Grundlautstärke, es empfiehlt sich also, dies vorher mit dem Lokal abzuklären und bei Bedarf Gehörschütze zu organisieren.
- Existiert ein Technical Rider für die Tontechniker:innen vor Ort?
Ja, dieser kann hier heruntergeladen werden:
Solosängerin
Acoustic Duo
Acoustic Duo & Streichquintett
Partyband (Quartett)
Partyband + Keys (Quintett)
Partyband (Trio) - Braucht es Strom in der Nähe des Auftrittsortes?
Ja, wir benötigen einen normalen Stromanschluss in max. 2 Metern Entfernung zum Auftrittsort.
- Der Event findet im Freien ohne Strom statt. Was nun?
Es gibt die Möglichkeit, portable Akku-betriebene Stromaggregate von verschiedenen Technikfirmen zu mieten. Zum Beispiel: rentshop.ch
- Kann flexiMUSIC auch unplugged auftreten?
Grundsätzlich raten wir von komplett unverstärkten Konzerten ab. Es sei denn, es ist nur eine extrem kleine Gruppe von max. 10 Leuten vor Ort und die Umgebung ist sehr leise. Ein Unplugged-Konzert wäre möglich mit allen Formationen ausser unserer Partyband.
- Kann ein Mikrofon von flexiMUSIC für Ansagen benutzt werden?
Aus Hygiene-Gründen leihen wir unsere persönlichen Gesangsmikrofone für Ansagen nicht aus. Problemlos kann aber bei uns ein Ansage-Mikrofon während unserer Präsenzzeit dazugemietet werden. Dies muss frühzeitig kommuniziert werden.
Rund um den Auftritt
- Können Wunschsongs gewünscht werden?
Kein Problem! Gerne studieren wir Wunschsongs gegen einen Aufpreis für den Probeaufwand ein.
- Wie sieht es mit dem Dresscode aus?
Kleider machen Leute: Ob chic oder freaky, wir passen uns natürlich jeweils dem Event an! Für Partykonzerte mit der Partyband haben wir stets unsere Glitzerleggings griffbereit – auf Wunsch sind aber auch Ballkleid und Anzug möglich.
- Sind spezielle Essenswünsche oder Allergien zu beachten?
Wir haben keine Allergien und essen ausschliesslich vegan.
- Braucht es einen Backstage für die Band?
Wenn möglich, ja – wir sind immer froh um einen Rückzugsraum, damit wir uns in Ruhe vorbereiten können. Bei grösseren Anlässen (Festivals, grossen Firmenanlässe, Messen) ist dies ein Must-have und sollte den Anforderungen des Technical Riders entsprechen. Bei kleineren Anlässen (Geburtstag, Hochzeit usw.) braucht es nicht zwingend einen Rückzugsraum.
- Wann wird eine Übernachtung benötigt?
Bei Engagements, die spät abends sind, gilt grundsätzlich: Wenn das Konzert länger als 00.00 Uhr abends dauert und/oder unsere Anreise länger als 75 Minuten per Auto ist, benötigen wir eine Übernachtung vor Ort. Ob es definitiv eine Übernachtung braucht oder nicht, kann nach Erhalt aller Informationen noch besprochen werden.
- Bietet flexiMUSIC auch DJs an?
flexiMUSIC konzentriert sich hauptsächlich auf Live-Musik. Deshalb kann ein DJ nur in Kombination mit unserer Partyband dazugebucht werden.
Konditionen und Rechtliches
- Was passiert im Krankheits- oder Verhinderungsfall der Künstler:in?
Wir arbeiten mit einem Pool bestqualifizierter, professioneller Musiker:innen zusammen und können im Verhinderungsfall (z. B. Krankheit) andere als auf der Website publizierte Mitmusiker:innen beiziehen.
- Was passiert, wenn der Event abgesagt wird?
Sagt die Auftraggeber:in den Auftritt ab aus Gründen, die in ihrem Risiko- und Verantwortungsbereich liegen, schuldet sie der Künstler:in unabhängig von der verbleibenden Dauer bis zum Auftrittsdatum die volle Gage. Kann die Künstler:in den Auftritt nicht selbst wahrnehmen (z. B. infolge Krankheit), teilt sie dies der Auftraggeber:in so rasch als möglich mit und hilft der Auftraggeber:in für einen gleichwertigen Ersatz, welcher den Vertrag zu denselben Konditionen erfüllt, zu suchen.
- Was passiert, wenn es zu Verspätungen kommt?
Wird die abgemachte Startzeit des Auftritts (am Auftrittstag vor Ort) durch zeitliche Verzögerungen mehr als 30 Minuten nach hinten geschoben, so hat die Künstler:in das Recht, die weitere Präsenzzeit mit einer Rate von 300.00 CHF/30 Minuten der Veranstalter:in in Rechnung zu stellen oder die Veranstalter:in hat die Option, den Auftritt um die Verspätung (Anzahl Minuten) abzukürzen (erst ab mehr als 30 Minuten Verspätung).
- Wie sieht es mit Bewilligungen/ Abgaben/ Gebühren/ Steuern aus?
Das Einholen aller erforderlichen Bewilligungen für den Anlass (Veranstaltungsbewilligung, Lautsprecherbewilligung etc.) ist Sache der Auftraggeber:in. Die Auftraggeber:in kommt für sämtliche staatlichen, behördlichen und weiteren Abgaben (Billetsteuer, Quellensteuer, Urheberrechtsentschädigungen, Bewilligungen usw.) auf. Die Auftraggeber:in besorgt die Abrechnung mit der SUISA und anderen Stellen. Der Künstler:in übergibt der Auftraggeber:in auf Anfrage nach ihrem Auftritt eine ausgefüllte Programmliste z. H. der SUISA, welche von der Veranstalter:in bereitgestellt wird, falls die Veranstalter:in dies wünscht.