FAQs Noch Fragen?

Kontakt und Kommunikation

Equipment und Auftritt

Rund um den Auftritt

  • Können Wunschsongs gewünscht werden?

    Kein Problem! Gerne studieren wir Wunschsongs gegen einen Aufpreis für den Probeaufwand ein.

  • Wie sieht es mit dem Dresscode aus?

    Kleider machen Leute: Ob chic oder freaky, wir passen uns natürlich jeweils dem Event an! Für Partykonzerte mit der Partyband haben wir stets unsere Glitzerleggings griffbereit – auf Wunsch sind aber auch Ballkleid und Anzug möglich.

  • Sind spezielle Essenswünsche oder Allergien zu beachten?

    Wir haben keine Allergien und essen ausschliesslich vegan.

  • Braucht es einen Backstage für die Band?

    Wenn möglich, ja – wir sind immer froh um einen Rückzugsraum, damit wir uns in Ruhe vorbereiten können. Bei grösseren Anlässen (Festivals, grossen Firmenanlässe, Messen) ist dies ein Must-have und sollte den Anforderungen des Technical Riders entsprechen. Bei kleineren Anlässen (Geburtstag, Hochzeit usw.) braucht es nicht zwingend einen Rückzugsraum. 

  • Wann wird eine Übernachtung benötigt?

    Bei Engagements, die spät abends sind, gilt grundsätzlich: Wenn das Konzert länger als 00.00 Uhr abends dauert und/oder unsere Anreise länger als 75 Minuten per Auto ist, benötigen wir eine Übernachtung vor Ort. Ob es definitiv eine Übernachtung braucht oder nicht, kann nach Erhalt aller Informationen noch besprochen werden.

  • Bietet flexiMUSIC auch DJs an?

    flexiMUSIC konzentriert sich hauptsächlich auf Live-Musik. Deshalb kann ein DJ nur in Kombination mit unserer Partyband dazugebucht werden.

Konditionen und Rechtliches

  • Was passiert im Krankheits- oder Verhinderungsfall der Künstler:in?

    Wir arbeiten mit einem Pool bestqualifizierter, professioneller Musiker:innen zusammen und können im Verhinderungsfall (z. B. Krankheit) andere als auf der Website publizierte Mitmusiker:innen beiziehen.

  • Was passiert, wenn der Event abgesagt wird?

    Sagt die Auftraggeber:in den Auftritt ab aus Gründen, die in ihrem Risiko- und Verantwortungsbereich liegen, schuldet sie der Künstler:in unabhängig von der verbleibenden Dauer bis zum Auftrittsdatum die volle Gage. Kann die Künstler:in den Auftritt nicht selbst wahrnehmen (z. B. infolge Krankheit), teilt sie dies der Auftraggeber:in so rasch als möglich mit und hilft der Auftraggeber:in für einen gleichwertigen Ersatz, welcher den Vertrag zu denselben Konditionen erfüllt, zu suchen.

  • Was passiert, wenn es zu Verspätungen kommt?

    Wird die abgemachte Startzeit des Auftritts (am Auftrittstag vor Ort) durch zeitliche Verzögerungen mehr als 30 Minuten nach hinten geschoben, so hat die Künstler:in das Recht, die weitere Präsenzzeit mit einer Rate von 300.00 CHF/30 Minuten der Veranstalter:in in Rechnung zu stellen oder die Veranstalter:in hat die Option, den Auftritt um die Verspätung (Anzahl Minuten) abzukürzen (erst ab mehr als 30 Minuten Verspätung).

  • Wie sieht es mit Bewilligungen/ Abgaben/ Gebühren/ Steuern aus?

    Das Einholen aller erforderlichen Bewilligungen für den Anlass (Veranstaltungsbewilligung, Lautsprecherbewilligung etc.) ist Sache der Auftraggeber:in. Die Auftraggeber:in kommt für sämtliche staatlichen, behördlichen und weiteren Abgaben (Billetsteuer, Quellensteuer, Urheberrechtsentschädigungen, Bewilligungen usw.) auf. Die Auftraggeber:in besorgt die Abrechnung mit der SUISA und anderen Stellen. Der Künstler:in übergibt der Auftraggeber:in auf Anfrage nach ihrem Auftritt eine ausgefüllte Programmliste z. H. der SUISA, welche von der Veranstalter:in bereitgestellt wird, falls die Veranstalter:in dies wünscht.